Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Senioren in den Verein!
Der Dünnwalder SC 1929 e.V. kooperiert mit der Stadt Köln und unterstützt folgende Sportprojekte:
Hierbei werden Kinder, Jugendliche (bis 18 Jahre), junge Erwachsene (18- bis 27-Jährige) und Senioren und Seniorinnen (ab 60 Jahre) mit einer gültigen KölnPass-Berechtigung für mindestens ein Jahr eine unentgeltliche Mitgliedschaft ermöglicht.
Möchtest Du bei uns Mitglied werden oder bist Du bereits bei uns Vereinsmitglied und bist KölnPass-berechtigt? Dann schicke uns eine Kopie der KölnPass-Berechtigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag und Du kannst bei uns ein Jahr kostenfrei Mitglied werden.
Verliere keine Zeit! Die Vergabe der Finanzmittel durch die Stadt Köln erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs so lange, bis die jeweiligen Haushaltsmittel aufgebraucht worden sind.
Weitere Informationen findest Du unter: www.stadt-koeln.de
Mitglied beim Dünnwalder SC werden
Wenn Du Lust hast, bei uns aktiv einzusteigen, komm doch einfach erstmal bei unseren Spielen oder bei unserem Training vorbei und schau Dir unseren Verein und Leute an. Sprich dann die jeweiligen Trainer oder Mitglieder des Vorstandes an. Gemeinsam regeln wir dann alles weitere zur Erlangung der Mitgliedschaft und der Spielberechtigung.
Auch inaktive Mitglieder sind bei uns herzlich Willkommen und unterstützen mit ihrem Mitgliedsbeitrag aktiv unsere Vereinsarbeit. Zusätzlich besitzen sie ein Stimmrecht auf unseren Mitgliederversammlungen.
Jahresbeiträge
Mitgliedergruppe | Prozent | Jahresbeitrag |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 100 % | 120,00 EUR |
Erwachsene über 18 Jahre | 100 % | 120,00 EUR |
Fördernde Mitglieder | 100 % | 120,00 EUR |
Junge Erwachsene in Ausbildung und Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) | 50 % | 60,00 EUR |
Rentner / Pensionäre | 50 % | 60,00 EUR |
Ehrenmitglieder | 0 % | 0,00 EUR |
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Mit Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
Die Mitgliedschaft endet
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres (31.03.; 30.06.; 30.09.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied
Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.
Postanschrift
Dünnwalder Sport Club 1929 - D.S.C. 1929 - e.V.
Am Jungholz 4a
51069 Köln